Bilder und Fotos sind in der Regel nicht frei verfügbar, sondern rechtlich geschützt. Fotographisch anspruchsvollere Bilder unterfallen dabei als Lichtbildwerke dem Urheberrechtschutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrecht. Seither gelten alle Fotografien als urheberrechtliche Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.

 Bildmaterial

© Kirchenchor Thun-Strättligen / Reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen
Stephan von Oetinger / Website4you / Pixabay verschiedene Fotoautoren